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   OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94   

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https://dejure.org/1995,29538
OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94 (https://dejure.org/1995,29538)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.1995 - 22 U 73/94 (https://dejure.org/1995,29538)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 1995 - 22 U 73/94 (https://dejure.org/1995,29538)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    All diese Zuwendungen haben nämlich dazu geführt, daß die mit ihnen weggegebenen Gegenstände nicht mehr in den Nachlaß gefallen sind und daher bei der Berechnung des reinen Pflichtteils ohne die Ergänzung nicht mehr mitzählen können (s. BGHZ 103, 333/335-; 337).
  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 221/91

    Schlichte Verwirkungsklausel bei gesetzlichem Pflichtteil - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Die Voraussetzungen des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB , von deren Vorliegen der Bundesgerichtshof in der von dem Kläger angeführten Entscheidung (NJW 1993, 1005 ff. = LM § 2306 BGB Nr. 11) aus revisionsrechtlichen Gründen ausgegangen ist, sind nicht erfüllt.
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Für die Beschwer der Beklagten hält er nach wie vor deren Interesse, Auskunft nicht erteilen zu müssen, wie auch der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1994, 1271 [BGH 13.07.1994 - VIII ZB 27/94] ) für maßgeblich, solange nicht der Große Senat des Bundesgerichtshofs eine anderweitige Entscheidung getroffen hat (NJW-RR 1994, 1145 [BGH 11.07.1994 - II ZB 13/93] ).
  • BGH, 13.07.1994 - VIII ZB 27/94

    Anspruch auf eine Auskunft in Form eines Buchauszuges über alle Geschäfte - Höhe

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Für die Beschwer der Beklagten hält er nach wie vor deren Interesse, Auskunft nicht erteilen zu müssen, wie auch der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1994, 1271 [BGH 13.07.1994 - VIII ZB 27/94] ) für maßgeblich, solange nicht der Große Senat des Bundesgerichtshofs eine anderweitige Entscheidung getroffen hat (NJW-RR 1994, 1145 [BGH 11.07.1994 - II ZB 13/93] ).
  • RG, 20.03.1922 - IV 630/21

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Schon nach dem Entwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Motive V S. 426) sollte die Unkenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Bestand des Nachlasses in der Frage der Verjährung keinen besonderen Schutz verdienen, was die Rechtsprechung bestätigt hat (vgl. RGZ 104, 195/197; 135, 231/233-; 236).
  • RG, 25.04.1918 - IV 76/18

    Ermittlung des erbrechtlichen Plichtteils bei Bestehen von Anrechnungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Nur wenn der Erbe höchstens mit einer seinem Pflichtteil entsprechenden Quote bedacht und selbst zur Anrechnung ( § 2315 BGB ) oder Ausgleichung ( § 2316 BGB ) verpflichtet ist, kommt es für die Frage, ob er deswegen nicht in Wahrheit auf mehr als den Pflichtteil eingesetzt ist, auf die Wertverhältnisse des konkreten Falles an (s. RGZ 93, 3/5-; 9).
  • RG, 02.03.1933 - IV 352/32

    Fehlt die für den Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 2332 Abs. 1 BGB.

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Sein Streithelfer, auf dessen Erkenntnisfähigkeit es (entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ) ankommt, hielt die Verwirkungsklausel aus Gründen für unwirksam, die von vornherein von der Hand zu weisen waren (s. dazu: RGZ 140, 75/76 f.; BGH NJW 1984, 2936; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 1224).
  • RG, 22.02.1932 - IV 298/31

    1. Was ist im Sinne des § 2332 Abs. 1 BGB. unter der den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.1995 - 22 U 73/94
    Schon nach dem Entwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Motive V S. 426) sollte die Unkenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Bestand des Nachlasses in der Frage der Verjährung keinen besonderen Schutz verdienen, was die Rechtsprechung bestätigt hat (vgl. RGZ 104, 195/197; 135, 231/233-; 236).
  • FG Nürnberg, 31.03.2010 - 3 K 1179/07

    Auslegung eines Testaments: Keine bedingte Erbeinsetzung , sondern Vermächtnis -

    Ebenfalls in Übereinstimmung mit den Klägern ist festzustellen, dass die Kläger vor einer vorzeitigen Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche der Enkelkinder der Erblasserin bzw. einem dadurch aufgezwungenen Verkauf der Grundstücke durch eine rechtlich zulässige Verwirkungsklausel geschützt sein sollten (§ 2075 BGB; vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, § 2075 Rz. 6 m.w.N.; Urteil des OLG Celle vom 09.03.1995 22 U 73/94, ZEV 1996, 307).
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